Datenschutzerklärung

Wir freu­en uns sehr über Ihr Inter­es­se an unse­rem Unter­neh­men. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäfts­lei­tung von baubüro.eins. Eine Nut­zung der Inter­net­sei­te von baubüro.eins ist grund­sätz­lich ohne jede Anga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son beson­de­re Ser­vices unse­res Unter­neh­mens über unse­re Inter­net­sei­te in Anspruch neh­men möch­te, könn­te jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine sol­che Ver­ar­bei­tung kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­wei­se des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adres­se oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Per­son, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für baubüro.eins gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möch­te unser Unter­neh­men die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Fer­ner wer­den betrof­fe­ne Per­so­nen mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rech­te aufgeklärt.

baubüro.eins hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über die­se Inter­net­sei­te ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen Inter­net­ba­sier­te Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leis­tet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­wei­se tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

Begriffsbestimmungen

Die Daten­schutz­er­klä­rung von baubüro.eins beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unse­re Kun­den und Geschäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vor­ab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläutern.

Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

a)    per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fe­ne Per­son“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

b)    betrof­fe­ne Person

Betrof­fe­ne Per­son ist jede iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet werden.

c)    Ver­ar­bei­tung

Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führ­te Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­rei­he im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­ti­on, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Vernichtung.

d)    Ein­schrän­kung der Verarbeitung

Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­ti­ge Ver­ar­bei­tung einzuschränken.

e)    Pro­fil­ing

Pro­fil­ing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die dar­in besteht, dass die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimm­te per­sön­li­che Aspek­te, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­de­re, um Aspek­te bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser natür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vorherzusagen.

f)     Pseud­ony­mi­sie­rung

Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Wei­se, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen werden.

g)    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlicher

Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bezie­hungs­wei­se kön­nen die bestimm­ten Kri­te­ri­en sei­ner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen werden.

h)    Auf­trags­ver­ar­bei­ter

Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen verarbeitet.

i)      Emp­fän­ger

Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten offen­ge­legt wer­den, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

j)      Drit­ter

Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu verarbeiten.

k)    Ein­wil­li­gung

Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Wei­se und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­be­ne Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fe­ne Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sin­ne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

baubüro.eins
Marsch­ner­stieg 7
22081 Hamburg
Deutschland
Tel.: 040210911690
E‑Mail:
Web­site: https://www.baubueroeins.de/

Cookies

Die Inter­net­sei­te von baubüro.eins ver­wen­den Coo­kies. Coo­kies sind Text­da­tei­en, wel­che über einen Inter­net­brow­ser auf einem Com­pu­ter­sys­tem abge­legt und gespei­chert werden.

Zahl­rei­che Inter­net­sei­ten und Ser­ver ver­wen­den Coo­kies. Vie­le Coo­kies ent­hal­ten eine soge­nann­te Coo­kie-ID. Eine Coo­kie-ID ist eine ein­deu­ti­ge Ken­nung des Coo­kies. Sie besteht aus einer Zei­chen­fol­ge, durch wel­che Inter­net­sei­ten und Ser­ver dem kon­kre­ten Inter­net­brow­ser zuge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Coo­kie gespei­chert wur­de. Dies ermög­licht es den besuch­ten Inter­net­sei­ten und Ser­vern, den indi­vi­du­el­len Brow­ser der betrof­fe­nen Per­son von ande­ren Inter­net­brow­sern, die ande­re Coo­kies ent­hal­ten, zu unter­schei­den. Ein bestimm­ter Inter­net­brow­ser kann über die ein­deu­ti­ge Coo­kie-ID wie­der­erkannt und iden­ti­fi­ziert werden.

Durch den Ein­satz von Coo­kies kann baubüro.eins den Nut­zern die­ser Inter­net­sei­te nut­zer­freund­li­che­re Ser­vices bereit­stel­len, die ohne die Coo­kie-Set­zung nicht mög­lich wären.

Mit­tels eines Coo­kies kön­nen die Infor­ma­tio­nen und Ange­bo­te auf unse­rer Inter­net­sei­te im Sin­ne des Benut­zers opti­miert wer­den. Coo­kies ermög­li­chen uns, wie bereits erwähnt, die Benut­zer unse­rer Inter­net­sei­te wie­der­zu­er­ken­nen. Zweck die­ser Wie­der­erken­nung ist es, den Nut­zern die Ver­wen­dung unse­rer Inter­net­sei­te zu erleich­tern. Der Benut­zer einer Inter­net­sei­te, die Coo­kies ver­wen­det, muss bei­spiels­wei­se nicht bei jedem Besuch der Inter­net­sei­te erneut sei­ne Zugangs­da­ten ein­ge­ben, weil dies von der Inter­net­sei­te und dem auf dem Com­pu­ter­sys­tem des Benut­zers abge­leg­ten Coo­kie über­nom­men wird. Ein wei­te­res Bei­spiel ist das Coo­kie eines Waren­kor­bes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Arti­kel, die ein Kun­de in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Fer­ner kön­nen bereits gesetz­te Coo­kies jeder­zeit über einen Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht wer­den. Dies ist in allen gän­gi­gen Inter­net­brow­sern mög­lich. Deak­ti­viert die betrof­fe­ne Per­son die Set­zung von Coo­kies in dem genutz­ten Inter­net­brow­ser, sind unter Umstän­den nicht alle Funk­tio­nen unse­rer Inter­net­sei­te voll­um­fäng­lich nutzbar.

Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Informationen

Die Inter­net­sei­te von baubüro.eins erfasst mit jedem Auf­ruf der Inter­net­sei­te durch eine betrof­fe­ne Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Betriebs­sys­tem, (3) die Inter­net­sei­te, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­re Inter­net­sei­te gelangt (soge­nann­te Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Inter­net­sei­te ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­sei­te, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Fal­le von Angrif­fen auf unse­re infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me dienen.

Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die baubüro.eins kei­ne Rück­schlüs­se auf die betrof­fe­ne Per­son. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te sowie die Wer­bung für die­se zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik unse­rer Inter­net­sei­te zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Fal­le eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Die­se anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch baubüro.eins daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fe­ne Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespeichert.

Rou­ti­ne­mä­ßi­ge Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

Rech­te der betrof­fe­nen Person

a)    Recht auf Bestätigung

Jede betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zugestanden:

  • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
  • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
  • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
  • falls mög­lich die geplan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
  • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Person

Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu verlangen.

Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

d)    Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen werden)

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
  • Die betrof­fe­ne Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Verarbeitung.
  • Die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
  • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genann­ten Grün­de zutrifft und eine betrof­fe­ne Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei baubüro.eins gespei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter von baubüro.eins wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von baubüro.eins öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft baubüro.eins unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um ande­re für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fe­ne Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter von baubüro.eins wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge veranlassen.

e)    Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

  • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
  • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fe­ne Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
  • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fe­ne Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
  • Die betrof­fe­ne Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.

Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei baubüro.eins gespei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter von baubüro.eins wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

Fer­ner hat die betrof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter von baubüro.eins wenden.

g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

baubüro.eins ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Fal­le des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

Ver­ar­bei­tet baubüro.eins per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fe­ne Per­son gegen­über von baubüro.eins der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wird baubüro.eins die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke verarbeiten.

Zudem hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, gegen die sie betref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei baubüro.eins zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be erforderlich.

Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fe­ne Per­son direkt an jeden Mit­ar­bei­ter von baubüro.eins oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

h)    Auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Profiling

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fil­ing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft baubüro.eins ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

Möch­te die betrof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

i)      Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwilligung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu widerrufen.

Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

Daten­schutz bei Bewer­bun­gen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che erhebt und ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Bewer­bern zum Zwe­cke der Abwick­lung des Bewer­bungs­ver­fah­rens. Die Ver­ar­bei­tung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege erfol­gen. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn ein Bewer­ber ent­spre­chen­de Bewer­bungs­un­ter­la­gen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, bei­spiels­wei­se per E‑Mail oder über ein auf der Inter­net­sei­te befind­li­ches Web­for­mu­lar, an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt. Schließt der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che einen Anstel­lungs­ver­trag mit einem Bewer­ber, wer­den die über­mit­tel­ten Daten zum Zwe­cke der Abwick­lung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gespei­chert. Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein Anstel­lungs­ver­trag mit dem Bewer­ber geschlos­sen, so wer­den die Bewer­bungs­un­ter­la­gen zwei Mona­te nach Bekannt­ga­be der Absa­ge­ent­schei­dung auto­ma­tisch gelöscht, sofern einer Löschung kei­ne sons­ti­gen berech­tig­ten Inter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges berech­tig­tes Inter­es­se in die­sem Sin­ne ist bei­spiels­wei­se eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von LinkedIn

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Kom­po­nen­ten der Lin­ke­dIn Cor­po­ra­ti­on inte­griert. Lin­ke­dIn ist ein Inter­net­ba­sier­tes sozia­les Netz­werk, das eine Kon­nek­tie­rung der Nut­zer mit bestehen­den Geschäfts­kon­tak­ten sowie das Knüp­fen von neu­en Busi­ness­kon­tak­ten ermög­licht. Über 400 Mil­lio­nen regis­trier­te Per­so­nen nut­zen Lin­ke­dIn in mehr als 200 Län­dern. Damit ist Lin­ke­dIn der­zeit die größ­te Platt­form für Busi­ness­kon­tak­te und eine der meist­be­such­ten Inter­net­sei­ten der Welt.

Betrei­ber­ge­sell­schaft von Lin­ke­dIn ist die Lin­ke­dIn Cor­po­ra­ti­on, 2029 Stier­lin Court Moun­tain View, CA 94043, USA. Für Daten­schutz­an­ge­le­gen­hei­ten außer­halb der USA ist Lin­ke­dIn Ire­land, Pri­va­cy Poli­cy Issues, Wil­ton Pla­za, Wil­ton Place, Dub­lin 2, Ire­land, zuständig.

Bei jedem ein­zel­nen Abruf unse­rer Inter­net­sei­te, die mit einer Lin­ke­dIn-Kom­po­nen­te (Lin­ke­dIn-Plug-In) aus­ge­stat­tet ist, ver­an­lasst die­se Kom­po­nen­te, dass der von der betrof­fe­nen Per­son ver­wen­de­te Brow­ser eine ent­spre­chen­de Dar­stel­lung der Kom­po­nen­te von Lin­ke­dIn her­un­ter­lädt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Lin­ke­dIn-Plug-Ins kön­nen unter https://developer.linkedin.com/plugins abge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Lin­ke­dIn Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son besucht wird.

Sofern die betrof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei Lin­ke­dIn ein­ge­loggt ist, erkennt Lin­ke­dIn mit jedem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son und wäh­rend der gesam­ten Dau­er des jewei­li­gen Auf­ent­hal­tes auf unse­rer Inter­net­sei­te, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te die betrof­fe­ne Per­son besucht. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den durch die Lin­ke­dIn-Kom­po­nen­te gesam­melt und durch Lin­ke­dIn dem jewei­li­gen Lin­ke­dIn-Account der betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net. Betä­tigt die betrof­fe­ne Per­son einen auf unse­rer Inter­net­sei­te inte­grier­ten Lin­ke­dIn-But­ton, ord­net Lin­ke­dIn die­se Infor­ma­ti­on dem per­sön­li­chen Lin­ke­dIn-Benut­zer­kon­to der betrof­fe­nen Per­son zu und spei­chert die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Lin­ke­dIn erhält über die Lin­ke­dIn-Kom­po­nen­te immer dann eine Infor­ma­ti­on dar­über, dass die betrof­fe­ne Per­son unse­re Inter­net­sei­te besucht hat, wenn die betrof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­ru­fes unse­rer Inter­net­sei­te gleich­zei­tig bei Lin­ke­dIn ein­ge­loggt ist; dies fin­det unab­hän­gig davon statt, ob die betrof­fe­ne Per­son die Lin­ke­dIn-Kom­po­nen­te anklickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser Infor­ma­tio­nen an Lin­ke­dIn von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewollt, kann die­se die Über­mitt­lung dadurch ver­hin­dern, dass sie sich vor einem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te aus ihrem Lin­ke­dIn-Account ausloggt.

Lin­ke­dIn bie­tet unter https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls die Mög­lich­keit, E‑Mail-Nach­rich­ten, SMS-Nach­rich­ten und ziel­ge­rich­te­te Anzei­gen abzu­be­stel­len sowie Anzei­gen-Ein­stel­lun­gen zu ver­wal­ten. Lin­ke­dIn nutzt fer­ner Part­ner wie Quant­cast, Goog­le Ana­ly­tics, Blue­Kai, Dou­ble­Click, Niel­sen, Comscore, Elo­qua und Lota­me, die Coo­kies set­zen kön­nen. Sol­che Coo­kies kön­nen unter https://www.linkedin.com/legal/cookie-policy abge­lehnt wer­den. Die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Lin­ke­dIn sind unter https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy abruf­bar. Die Coo­kie-Richt­li­nie von Lin­ke­dIn ist unter https://www.linkedin.com/legal/cookie-policy abrufbar.

Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Goog­le Analytics

Die­se Web­site nutzt den Dienst „Goog­le Ana­ly­tics“, wel­cher von der Goog­le Inc. (1600 Amphi­theat­re Park­way Moun­tain View, CA 94043, USA) ange­bo­ten wird, zur Ana­ly­se der Web­sit­e­be­nut­zung durch Nut­zer. Der Dienst ver­wen­det „Coo­kies“ – Text­da­tei­en, wel­che auf Ihrem End­ge­rät gespei­chert wer­den. Die durch die Coo­kies gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen wer­den im Regel­fall an einen Goog­le-Ser­ver in den USA gesandt und dort gespeichert.

Auf die­ser Web­site greift die IP-Anony­mi­sie­rung. Die IP-Adres­se der Nut­zer wird inner­halb der Mit­glieds­staa­ten der EU und des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum gekürzt. Durch die­se Kür­zung ent­fällt der Per­so­nen­be­zug Ihrer IP-Adres­se. Im Rah­men der Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ein­ba­rung, wel­che die Web­site­be­trei­ber mit der Goog­le Inc. geschlos­sen haben, erstellt die­se mit­hil­fe der gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen eine Aus­wer­tung der Web­site­nut­zung und der Web­site­ak­ti­vi­tät und erbringt mit der Inter­net­nut­zung ver­bun­de­ne Dienstleistungen.

Sie haben die Mög­lich­keit, die Spei­che­rung des Coo­kies auf Ihrem Gerät zu ver­hin­dern, indem Sie in Ihrem Brow­ser ent­spre­chen­de Ein­stel­lun­gen vor­neh­men. Es ist nicht gewähr­leis­tet, dass Sie auf alle Funk­tio­nen die­ser Web­site ohne Ein­schrän­kun­gen zugrei­fen kön­nen, wenn Ihr Brow­ser kei­ne Coo­kies zulässt.

Wei­ter­hin kön­nen Sie durch ein Brow­ser-Plug­in ver­hin­dern, dass die durch Coo­kies gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen (inklu­si­ve Ihrer IP-Adres­se) an die Goog­le Inc. gesen­det und von der Goog­le Inc. genutzt wer­den. Fol­gen­der Link führt Sie zu dem ent­spre­chen­den Plug­in: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Hier fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Daten­nut­zung durch die Goog­le Inc.: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Rechts­grund­la­ge der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­es­se anzu­neh­men sein könn­te, wenn die betrof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

Berech­tig­te Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­es­se die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden

Das Kri­te­ri­um für die Dau­er der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­li­ge gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Fol­gen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könn­te. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fe­ne an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Die­se Daten­schutz­er­klä­rung wur­de durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH, die als Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Dach­au tätig ist, in Koope­ra­ti­on mit dem Anwalt für Daten­schutz­recht Chris­ti­an Sol­me­cke erstellt.